Teileträger oder Restaurierungsobjekt?

In zwei deutlich getrennte Hälften geschnittene Fahrzeugkarosserie auf Metallböcken in einer Werkstatt

Ab September 2028 regelt die EU-Verordnung 2026/1738, wann ein zerlegtes Fahrzeug als Altfahrzeug gilt. Maßgeblich sind der konkrete Demontagevorgang, die Voraussetzungen historischen Interesses und bei Teilen deren Zweck für Wartung und Erhalt.